Teilnahmebedingungen Gewinnspiele:

Allgemeine Bestimmungen

Mit der Teilnahme an Facebook-Gewinnspielen akzeptiert die teilnehmende Person die folgenden Teilnahmebedingungen vollumfänglich.

Sämtliche Verlosungen erfolgen unter Ausschluss des Rechtswegs.

Die Stadtmarketing und Saalmanagement Schwaz GmbH behält sich vor, das Gewinnspiel jederzeit unter Berücksichtigung der Interessen der Teilnehmer zu ändern, zu unterbrechen oder zu beenden, wenn technische Gründe seine ordnungsgemäße Fortsetzung unmöglich machen, der Verdacht des Missbrauchs des Spiels oder der SZentrum Facebook-Seite besteht oder das Spiel aus rechtlichen Gründen unzulässig ist.

Teilnahmebedingungen | Gewinnspiele auf www.szentrum.at

Kindern (bis 14 Jahre) ist die Teilnahme an Gewinnspielen untersagt. Sofern es sich nicht um einen altersgerechten Gewinn handelt, sind Minderjährige nur mit Zustimmung einer gesetzlichen Vertretung zur Teilnahme berechtigt. Ein nicht altersgerechter Gewinn setzt bei der Gewinnübergabe die Anwesenheit einer gesetzlichen Vertretung voraus.

Die Gewinnerermittlung erfolgt nach dem Zufallsprinzip und findet nach Ablauf des Gewinnspiels unter Ausschluss der Öffentlichkeit statt. Die personenbezogenen Daten werden lediglich zur Gewinnverständigung und nicht für werbliche Zwecke genutzt. Die teilnehmenden Personen stimmen zu, dass ihr Name veröffentlicht wird, falls sie als GewinnerIn gezogen werden. Die GewinnerInnen werden per E-Mail verständigt. Die Gewinne können nicht in bar abgelöst werden und sind ausschließlich in der dafür vorgesehenen Form zu konsumieren. Falls nach 48 Stunden keine Rückmeldung auf die Gewinnbenachrichtigung erfolgt, verfällt der Gewinn. Nicht abgeholte Gewinne verfallen ohne Anspruch auf Ersatzleistung 14 Tage nach der Gewinnverständigung.

Erfolgt die Ausfolgung des Gewinnes persönlich, so stimmt die teilnehmende Person zu, dass die Gewinnübergabe dokumentiert wird und Bild- und Tonmaterial für Werbung in jeder Form verwendet werden darf.

Das Personal der Stadtmarketing und Saalmanagement Schwaz GmbH sind von der Teilnahme am Gewinnspiel ausgeschlossen. Das Recht, teilnehmende Personen, die gegen diese Teilnahmebedingungen verstoßen, mit sofortiger Wirkung von der Teilnahme auszuschließen, wird vorbehalten. Eine allenfalls bereits erworbene Berechtigung zum Gewinnbezug erlischt in diesem Fall.

Teilnahmebedingungen | Facebook, Instagram und andere soziale Netzwerke

Die Gewinnspiele auf sozialen Netzwerken stehen in keiner Verbindung zu Meta/Facebook/Instagram oder anderen Betreibern solcher Plattformen und ist in keiner Weise von jenen gesponsert, unterstützt oder organisiert.

Teilnahmeberechtigt sind alle natürlichen Personen, die zum Zeitpunkt ihrer Teilnahme mindestens 14 Jahre alt sind,  einen privaten Facebook-Account besitzen, die Facebookseite (SZentrum) der Stadtmarketing und Saalmanagement Schwaz GmbH abonniert haben und für die Teilnahme notwendigen Handlungen nachweislich durchgeführt haben.

Teilnehmende Personen dürfen nur einmal am Gewinnspiel teilnehmen. Mehrfachteilnahmen erhöhen die Gewinnchance nicht und können zum Ausschluss vom Gewinnspiel führen.

Die Gewinnerermittlung erfolgt unter allen rechtmäßigen teilnehmenden Personen nach dem Zufallsprinzip unter Ausschluss der Öffentlichkeit. Die GewinnerInnen werden via Facebook innerhalb von 24 Stunden nach Ende des Gewinnspiels verständigt (Kommentar direkt im Gewinnspiel-Posting), es sei denn eine andere Form der Verständigung wurde im Zuge des Gewinnspiels kommuniziert.

Die Gewinne sind von den gewinnenden Personen persönlich im Büro der Stadtmarketing und Saalmanagement Schwaz GmbH abzuholen. Zur Ausfolgung des Gewinns muss die gewinnende Person ihre Identität mittels gültigen Lichtbildausweises nachweisen.

Die Gewinne können nicht in bar abgelöst werden und sind ausschließlich in der dafür vorgesehenen Form zu konsumieren. Falls nach 48 Stunden keine Rückmeldung auf die Gewinnbenachrichtigung erfolgt, verfällt der Gewinn. Nicht abgeholte Gewinne verfallen ohne Anspruch auf Ersatzleistung 14 Tage nach der Gewinnverständigung.

Das Personal der Stadtmarketing und Saalmanagement Schwaz GmbH sind von der Teilnahme am Gewinnspiel ausgeschlossen. Das Recht, teilnehmende Personen, die gegen diese Teilnahmebedingungen verstoßen, mit sofortiger Wirkung von der Teilnahme auszuschließen, wird vorbehalten. Eine allenfalls bereits erworbene Berechtigung zum Gewinnbezug erlischt in diesem Fall.

Stadtmarketing und Saalmanagement Schwaz GmbH haftet nicht für etwaige Rechtsverstöße durch Nutzerbeiträge. Das Gewinnspiel nutzt soziale Netzwerke lediglich als Kommunikationsplattformen und steht in keinem Zusammenhang mit diesem Unternehmen.